Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die Miete beziehungsweise Nutzung (inklusive Einrichten und Aufräumen) des Quartiertreffs ist von 8.00 bis 22.00 Uhr möglich.
- Der Mietzins muss spätestens bei der Schlüsselübergabe bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt über das Buchungssystem der Webseite. Eine Rechnung wird nur in Ausnahmefällen nach Absprache ausgestellt.
- Dier Mieter darf nicht stellvertretend für andere Interessenten Räume mieten. Er muss während der Veranstaltung anwesend sein.
- Vermietungen, die den Zielen und Zwecken des Quartiervereins oder des Quartiertreffs Niklausen widersprechen, sind nicht zulässig. Ist ein solcher Widerspruch zu befürchten, kann eine Buchung verweigert oder storniert werden.
- Die maximale Belegung der Räume von 40 Personen ist einzuhalten. Die Fluchtwege sind freizuhalten.
- Es steht 1 Parkplatz zur Verfügung.
- Änderungen an festen Installationen, insbesondere an elektrischen Einrichtungen, sind verboten.
- Bei Diebstählen oder Unfällen besteht keine Haftung des Vermieters.
- Für Verluste oder Schäden am Bau, Einrichtungen und Inventar haftet der Mieter. Er hat solche unaufgefordert zu melden. Die Haftung besteht auch dann, wenn der Schaden erst nachträglich festgestellt wird. Allfällige Schadenersatzansprüche des Vermieters werden dem Mieter verrechnet (z.B. Schlüsselverlust etc.)
- Die Räume sind gemäss dem Ordnungsplan und sauber zu hinterlassen. Es gilt die separate Checkliste Reinigung. Nachträglich notwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten werden zu einem Stundenansatz von Fr. 100.00 durch den Vermieter nachbelastet.
- Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Lichter zu löschen, alle Geräte auszuschalten, die Fenster zu schliessen und die Räumlichkeiten abzuschliessen.
- Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Bedingungen und muss eingehalten werden.
- Bei Nichtbefolgen dieser Bedingungen ist eine weitere Mietvereinbarung ausgeschlossen.
- Für Buchungen, die später als eine Woche vor Buchungsantritt annulliert werden, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.00 erhoben. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden zu 100% gemäss den geltenden Preisen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
- Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen.